NEUSS DÜSSELDORFER HÄFEN
 
 
Angelschein
Die Angelscheine für den Neusser Hafen können Sie in folgenden Geschäften erwerben:


RC Angelsport
Kaarster Straße 57
41462 Neuss
Tel.: 02131/7185664

 

NTTG
Tourist Information Neuss
Büchel 6
41460 Neuss
Tel.: 02131/4037795


6. Fischfangerlaubnis im Hafen Neuss

6.1.

Bei der Ausstellung der Fischfangerlaubnis im Hafen Neuss sind folgende besondere Bedingungen durch den Erlaubnisinhaber einzuhalten.

6.1.1.

Außer den Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiordnung) vom 08.12.1972 (GV. NW 1973 S. 2) sind die für den Hafen- und Bahnverkehr im Hafen Neuss geltenden Vorschriften zu beachten. Den Anordnungen der Polizeibeamten und des Aufsichtspersonal der NDH bzw. der Hafenbehörde ist folge zu leisten.

6.1.2.

Das Betreten der nicht befestigten Ufer und Böschungen sowie der Aufenthalt im Arbeitsbereich von Umschlaganlagen und Mineralöltanklagern ist nicht gestattet.

 

Die NDH übernehmen keinerlei Haftpflicht für eventuelle eintretende Unfälle oder Schäden. Der Erlaubnisinhaber ist auch für Unfälle oder Schäden, die Dritte durch seine Tätigkeit erleiden, voll verantwortlich und persönlich haftbar.

6.1.3.

Ordnungswidrigkeiten werden nach § 55 des Fischereigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesfischereigesetz – vom 11.07.1972 (GV. NW. 1972 S. 226) und / oder der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung) vom 08.12.1972 (GV. NW. 1973 S. 2) geahndet.

 

Die Begehung einer Ordnungswidrigkeit – hierzu gehört auch der Raubbau am Fischbestand – hat die Einbeziehung des Erlaubnisscheines zur Folge, wobei eine Erstattung der Erlaubnisgebühr ausgeschlossen ist.

6.1.4.

Alle anderen besonderen Bedingungen sind in der Fischereierlaubnis definiert.

6.1.5.

Das Entgelt für die Ausstellung eines Jahresfischereierlaubnisscheines beträgt:

 

Für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr € 3,00
Für Rentner und Schwerbeschädigte € 3,00
Für alle anderen € 20,00

6.1.6.

Monatsscheine können grundsätzlich auch ausgestellt werden, jedoch erst ab dem Monat August eines jeden Jahres. Das Entgelt hierfür beträgt für alle (ohne Ermäßigung) je Monatsschein € 5,00

 
SUCHE SITEMAP IMPRESSUM